Bei der Bemessung des Schmerzengeldes sind auch psychische Schmerzen, wie Existenzsorgen, „psychische Alterationen“ und psychische Beeinträchtigung beispielsweise infolge jahrelanger Unfruchtbarkeit zu berücksichtigen.
Bei der Bemessung des Schmerzengeldes sind auch psychische Schmerzen, wie Existenzsorgen, „psychische Alterationen“ und psychische Beeinträchtigung beispielsweise infolge jahrelanger Unfruchtbarkeit zu berücksichtigen.
Bei der Bemessung des Schmerzengeldes sind auch psychische Schmerzen zu berücksichtigen.
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