Eine merkantile Wertminderung ist in der Regel – außer bei Vorliegen ganz geringfügiger harmloser Schäden – auch bei einwandfreier Reparatur des Kraftfahrzeuges anzunehmen. Dies gilt sowohl für PKW als auch für LKW.
Eine merkantile Wertminderung ist in der Regel – außer bei Vorliegen ganz geringfügiger harmloser Schäden – auch bei einwandfreier Reparatur des Kraftfahrzeuges anzunehmen. Dies gilt sowohl für PKW als auch für LKW.
Eine merkantile Wertminderung ist in der Regel - außer bei Vorliegen ganz geringfügiger harmloser Schäden - auch bei einwandfreier Reparatur des Kraftfahrzeuges anzunehmen.
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