Rechtsprechung

RS0031196

Wenn der Kläger ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum geltend macht, obwohl bereits eine Globalbemessung möglich wäre, dann hat das Gericht – nach entsprechender Erörterung – einen Zuspruch nach Globalbemessung vorzunehmen, jedoch begrenzt mit dem Betrag, den der Kläger eingeklagt hat.

Rechtssatz:

Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründet ist. (Klägerin begehrte hier für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Schmerzengeld als ihr von den Vorinstanzen ausgehend von einer Globalbemessung zugestanden wurde).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob63/91; 2Ob68/92; 7Ob281/02b; 2Ob93/04x; 2Ob56/07k; 2Ob232/07t; 6Ob185/09p; 2Ob130/16f
Entscheidung:
25.03.1992
Norm:
ABGB §1325 E3
ZPO §405 A

Entscheidungstexte