Wenn der Kläger ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum geltend macht, obwohl bereits eine Globalbemessung möglich wäre, dann hat das Gericht – nach entsprechender Erörterung – einen Zuspruch nach Globalbemessung vorzunehmen, jedoch begrenzt mit dem Betrag, den der Kläger eingeklagt hat.