Die Bestimmungen des § 1431 ABGB können nicht auf irrtümlich erfolgte Zahlungen von Völkerrechtssubjekten an andere Völkerrechtsubjekte angewendet werden; Rechtshandlungen von Völkerrechtsubjekten unterliegen nicht der Anfechtung nach der österreichischen Anfechtungsordnung (Pfandbriefe der österreichisch – ungarischen Bank).