Rechtsprechung

RS0034026

Verzicht auf Erhaltungsanspruch: In dem Ersuchen an den Vermieter, der Vornahme notwendiger Erhaltungsarbeiten durch den Mieter selbst zuzustimmen, liegt noch kein Verzicht auf den Erhaltungsanspruch.

Rechtssatz:

In dem Ersuchen an den Vermieter, der Vornahme notwendiger Erhaltungsarbeiten durch den Mieter selbst zuzustimmen, liegt noch kein Verzicht auf den Erhaltungsanspruch.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob591/89; 6Ob620/92; 1Ob589/94
Entscheidung:
07.11.1989
Norm:
ABGB §1444 Da
MRG §3