Bei Ersatzansprüchen für nutzlos gewordene Aufwendungen handelt es sich um Schadenersatzansprüche. Auch die Forderungen für Aufwendungen, die durch den Einsturz einer Mauer notwendig geworden sind, stellen Schadenersatzansprüche dar. Das gleiche gilt auch für die Mehrkosten, die infolge Preissteigerungen für den Neubau der Mauer aufzuwenden sind.