Annuitäten sind gleichbleibende jährliche Leistungen zur Verzinsung und Tilgung eines Kapitals, bei denen sich Zinsenbezug und Kapitalabstattung immer auf denselben Betrag ergänzen. Bei fortschreitender Tilgung fällt daher der in den einzelnen Annuitäten enthaltende Zinsenbetrag ständig, während die Tilgungsrate wächst. Die Verjährungsfrist für die Annuitäten beträgt drei Jahre. Wird jedoch der Kredit gekündigt, dann verjährt der Anspruch auf den dadurch fällig gewordenen Restbetrag erst in dreißig Jahren.