Einsichtsrecht in Unterlagen: Dem Einsichtsrecht unterliegen alle Urkunden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Rechtsverhältnis zwischen dem Einsichtswerber und dem Urkundeninhaber stehen. Es reicht aus, dass die Urkunde eine objektive und unmittelbare Beziehung zu dem Rechtsverhältnis aufweist. Wenn so bspw die Versicherung des Bauführers eine Beweissicherung betreffend den Zustand eines Nachbarhauses durchführt, dann kann dessen Eigentümer auch darin Einsicht verlangen.