Rechtsprechung

RS0037441

Leistungsbegehren bei Dachreparatur: Können dem Vermieter nur Arbeiten aufgetragen werden, die der Beseitigung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, so ist das bloß auf „Reparatur einer Dachkonstruktion, einer Stahlbetondecke oder einer eingestürzten Decke“ gerichtete Leistungsbegehren und dementsprechend auch der darauf gerichtete gerichtliche Leistungsauftrag nicht hinlänglich individualisiert.

Rechtssatz:

Können dem Vermieter nur Arbeiten aufgetragen werden, die der Beseitigung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, so ist das bloß auf "Reparatur einer Dachkonstruktion, einer Stahlbetondecke oder einer eingestürzten Decke" gerichtete Leistungsbegehren und dementsprechend auch der darauf gerichtete gerichtliche Leistungsauftrag nicht hinlänglich individualisiert.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob61/91
Entscheidung:
11.06.1991
Norm:
MRG §3 Abs3
ZPO §226 IIA2