Rechtsprechung

RS0038600

Deutsche Industrienormen: Bei Fehlen von ÖNormen können auch im Fachhandel bekannte Deutsche Industrienormen Anhaltspunkte für den – zumindest konkludent zustandegekommenen – Inhalt von Vertragsvereinbarungen bilden.

Rechtssatz:

Bei Fehlen von ÖNormen können auch im Fachhandel bekannte Deutsche Industrienormen Anhaltspunkte für den - zumindest konkludent zustandegekommenen - Inhalt von Vertragsvereinbarungen bilden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
6Ob159/73
Entscheidung:
30.08.1973
Norm:
ABGB §863 H
HGB §346 A
enG 1954 allg