Rechtsprechung

RS0038797

Bei der Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk entstehen diese Rechte dann im Zeitpunkt der Vollendung des Werks, ohne dass es noch einer besonderen weiteren Handlung, wie zum Beispiel der Übergabe des Werkstücks an den Verlag, bedürfte.

Rechtssatz:

Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe eines Werkstücks an den Beteiligten - bedürfte; für eine Unterscheidung zwischen (schuldrechtlichem) Verpflichtungsgeschäft und (dengleichen) Verfügungsgeschäft (§ 380 ABGB) ist im Bereich des Urheberrechts kein Raum (mit ausführlicher Begründung).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob340/78; 4Ob397/79; 4Ob121/92; 4Ob93/94; 4Ob2012/96b; 4Ob274/99v; 8Ob55/04b; 4Ob135/09w
Entscheidung:
10.10.1978
Norm:
ABGB §380
ABGB §1172
UrhG §24
UrhG §26
UrhG §31 Abs1
VerwGesG §1

Entscheidungstexte



4 Ob 397/79 4 Ob 397/79 Entscheidungstext OGH 15.01.1980 4 Ob 397/79 Zweiter Rechtsgang zu 4 Ob 340/78