Grundlage des Verkehrswertes sind Durchschnittspreise: Bei der Ermittlung des Verkehrswerts geht es um die Ermittlung von Durchschnittspreisen, nicht aber um fallweise gezahlte Höchstpreise bei Nachbarliegenschaften.
Grundlage des Verkehrswertes sind Durchschnittspreise: Bei der Ermittlung des Verkehrswerts geht es um die Ermittlung von Durchschnittspreisen, nicht aber um fallweise gezahlte Höchstpreise bei Nachbarliegenschaften.
Die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes gehört dem Tatsachenbereich an. Ob die von den Beschränkungen der §§ 10 bis 12 MunitionslagerG betroffenen Grundstücke eine Minderung ihres Verkehrswertes erfahren, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung.
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