Die Ablehnung der Mängelbehebung bei Werkvertrag bewirkt die Fälligkeit des Werklohnes.
Die Ablehnung der Mängelbehebung bei Werkvertrag bewirkt die Fälligkeit des Werklohnes.
Werkvertrag; außerordentliche Revision nicht angenommen: Ablehnung der Mängelbehebung bei Werkvertrag bewirkt Fälligkeit des Werklohnes.
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