Rechtsprechung

RS0044863

Unterschied Wohnungsmiete und Geschäftsraummiete: Die Frage, ob Wohnungsmiete oder Geschäftsraummiete vorliegt, ist nach dem bei Vertragsabschluß bestehenden Vertragszweck zu beurteilen.

Rechtssatz:

Die Frage, ob Wohnungsmiete oder Geschäftsraummiete vorliegt, ist nach dem bei Vertragsabschluss bestehenden Vertragszweck zu beurteilen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob567/87 (3Ob568/87); 1Ob535/91; 5Ob513/94 (5Ob514/94); 5Ob131/95; 7Ob137/99v; 6Ob165/99d; 1Ob196/01g; 5Ob120/10y; 10Ob1/12p; 2Ob164/12z; 7Ob87/16v
Entscheidung:
02.12.1987
Norm:
MRG §1 Abs1
ZPO §560 B