Bei den Sorgfaltspflichten des Geschäftsleiters einer Bank spielt die Ressortverteilung eine Rolle. Bei pflichtwidrigen Kreditvergaben kann daher dem für den Kreditbereich zuständigen Geschäftsleiter ein größeres Verschulden angelastet werden, als den anderen Geschäftsleitern, da diese nur Überwachungs- und Überprüfungspflichten treffen.