Rechtsprechung

RS0051502

§ 15 KO und § 15 AO ordnen zwingend die Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen an. Dazu gehören auch vertragliche Unterhaltsansprüche.

Rechtssatz:

§ 15 KO und § 15 AO ordnen zwingend die Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen an. Dazu gehören auch vertragliche Unterhaltsansprüche. Paragraph 15, KO und Paragraph 15, AO ordnen zwingend die Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen an. Dazu gehören auch vertragliche Unterhaltsansprüche.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob254/71; 2Ob356/74; 3Ob107/05i; 10Ob47/15g; 3Ob63/19i
Entscheidung:
26.06.2019
Norm:
AO §15
KO §15
KO §103 AO § 15 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010