Rechtsprechung

RS0052468

Wert enteigneter Flächen von Null: Besteht eine mit rechtskräftigem Bescheid ausgesprochene Verpflichtung, für Zwecke des Straßenbaues Teilflächen kostenlos abzutreten, und erfolgt eine Enteignung dieser Grundstücksteile gerade für den schon im Bescheid angeführten Zweck, so ist der Wert der enteigneten Flächen mit Null anzunehmen.

Rechtssatz:

Besteht eine mit rechtskräftigem Bescheid ausgesprochene Verpflichtung, für Zwecke des Straßenbaues Teilflächen kostenlos abzutreten, und erfolgt eine Enteignung dieser Grundstücksteile gerade für den schon im Bescheid angeführten Zweck, so ist der Wert der enteigneten Flächen mit Null anzunehmen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob723/83; 2Ob591/85; 4Ob599/88
Entscheidung:
09.11.1983
Norm:
BStG 1971 §18
EisbEG §4 A
EisbEG §6
Tir BauO 1974 §18