Rechtsprechung

RS0053491

Ermittlung der Entschädigung bei teilweiser Enteignung: Bei teilweiser Enteignung bzw Begründung einer Dienstbarkeit über einen Teil ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. So wird etwa bei einer Dienstbarkeit im Zusammenhang mit einer das Grundstück in Hochlage querenden U-Bahnanlage nicht nur die Nutzung der unmittelbar betroffenen Grundstücksflächen eingeschränkt, sondern auch der Verkehrswert der restlichen Grundstücksteile vermindert. Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten, die Wertminderung hat sich an der zu erwartenden Abneigung präsumtiver Käufer zu richten. In diesem Zusammenhang ist der Rückgriff auf vergleichbare Entschädigungen zulässig.

Rechtssatz:

Zur Berücksichtigung der Wertminderung eines verbleibenden Restgrundstückes bei Festsetzung der Entschädigungssumme im Enteignungsverfahren.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob132/70; 5Ob194/70; 5Ob171/73; 6Ob150/74; 5Ob117/74; 5Ob230/75; 5Ob683/77; 5Ob509/78; 5Ob643/79; 5Ob763/80; 7Ob545/82; 6Ob802/81; 6Ob857/82; 7Ob674/87 (7Ob675/87 -7Ob682/87); 2Ob666/87; 1Ob20/92; 1Ob302/01w; 2Ob282/05t; 9Ob42/06a; 7Ob39/13f; 8Ob113/15y
Entscheidung:
09.06.1970
Norm:
BStG §18 Abs1
EisbEG §6

Entscheidungstexte


8 Ob 132/70 8 Ob 132/70 Entscheidungstext OGH 09.06.1970 8 Ob 132/70

5 Ob 194/70 5 Ob 194/70 Entscheidungstext OGH 23.09.1970 5 Ob 194/70

5 Ob 171/73 5 Ob 171/73 Entscheidungstext OGH 26.09.1973 5 Ob 171/73

6 Ob 150/74 6 Ob 150/74 Entscheidungstext OGH 14.08.1974 6 Ob 150/74 Beisatz: Ersatz der wirtschaftlich vertretbaren Kosten für die Herstellung einer Wegeverbindung. (T1)


5 Ob 230/75 5 Ob 230/75 Entscheidungstext OGH 09.12.1975 5 Ob 230/75 Beisatz: Wird nur ein Teil des Grundbesitzes enteignet, so ist dem Enteigneten nebst der Entschädigung für die enteignete Teilfläche auch der Betrag zu ersetzen, um den der objektive Wert des verbleibenden Liegenschaftsteiles vermindert wurde. (T3) Veröff: RZ 1976/86 S 157

5 Ob 683/77 5 Ob 683/77 Entscheidungstext OGH 10.01.1978 5 Ob 683/77 Beis wie T3

5 Ob 509/78 5 Ob 509/78 Entscheidungstext OGH 23.05.1978 5 Ob 509/78 Beisatz: Keine "Restwertentschädigung" für die enteigneten Grundflächen. (T4)


5 Ob 763/80 5 Ob 763/80 Entscheidungstext OGH 14.07.1981 5 Ob 763/80 Zweiter Rechtsgang zu 5 Ob 683/77

7 Ob 545/82 7 Ob 545/82 Entscheidungstext OGH 11.11.1982 7 Ob 545/82 Beis wie T2


6 Ob 857/82 6 Ob 857/82 Entscheidungstext OGH 15.04.1984 6 Ob 857/82 Auch; Beisatz: Eine Entwertung des Restgrundstückes kann ua dadurch entstehen, daß der abgetrennte Teil mit dem überbleibenden Teil als Bauerwartungsland zu betrachten war, diese Eigenschaft aber durch die erfolgte Teilung nicht mehr gegeben ist. (T6)