Rechtsprechung

RS0053575

Zusammenlegungsverfahren nicht präjudiziell für Entschädigungssumme: Das nach der Enteignung eingeleitete Zusammenlegungsverfahren unter Einschluss der „Restgrundstücke“ ist kein Grund, mit der Bestimmung der Entschädigungssumme für die Wertverminderung der Restgrundstücke zuzuwarten.

Rechtssatz:

Das nach der Enteignung eingeleitete Zusammenlegungsverfahren unter Einschluß der "Restgrundstücke" ist kein Grund, mit der Bestimmung der Entschädigungssumme für die Wertverminderung der Restgrundstücke zuzuwarten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob62/70
Entscheidung:
15.04.1970
Norm:
BStG §18 Abs1
EisbEG §6
EisbEG §9

Entscheidungstexte


5 Ob 62/70 5 Ob 62/70 Entscheidungstext OGH 15.04.1970 5 Ob 62/70