Rechtsprechung

RS0053613

Beschränkung der Eigentumsrechte des Anrainers an einer Bundesautobahn nach § 21 Abs 1 BStG 1971 als Legalservitut: Bei der gesetzlichen Beschränkung der Eigentumsrechte des Anrainers an einer Bundesautobahn gemäß dem § 21 Abs 1 BStG 1971 handelt es sich nicht um einen durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteil im Sinne des § 18 Abs 1 BStG 1971, der im Enteignungsverfahren nach § 20 BStG 1971 zu ersetzen wäre, sondern um eine nicht durch die Enteignung begründete Legalservitut. Die Entschädigungsansprüche des durch sie Belasteten sind im § 21 Abs 3 BStG 1971 ausschließlich und abschließend normiert und nach dieser Gesetzesstelle in einem gesonderten Verfahren, nicht aber im Enteignungsverfahren nach § 20 BStG 1971 durchzusetzen.

Rechtssatz:

Bei der gesetzlichen Beschränkung der Eigentumsrechte des Anrainers an einer Bundesautobahn gemäß dem § 21 Abs 1 BStG 1971 handelt es sich nicht um einen durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteil im Sinne des § 18 Abs 1 BStG 1971, der im Enteignungsverfahren nach § 20 BStG 1971 zu ersetzen wäre, sondern um eine nicht durch die Enteignung begründete Legalservitut. Die Entschädigungsansprüche des durch sie Belasteten sind im § 21 Abs 3 BStG 1971 ausschließlich und abschließend normiert und nach dieser Gesetzesstelle in einem gesonderten Verfahren, nicht aber im Enteignungsverfahren nach § 20 BStG 1971 durchzusetzen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob566/77; 5Ob584/77; 1Ob756/78; 7Ob649/78; 3Ob632/78; 5Ob630/80; 1Ob507/82
Entscheidung:
21.11.1977
Norm:
BStG §18 Abs1
BStG §20
BStG §21 Abs3
EisbEG §4 A

Entscheidungstexte


1 Ob 566/77 1 Ob 566/77 Entscheidungstext OGH 21.11.1977 1 Ob 566/77



7 Ob 649/78 7 Ob 649/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 649/78

3 Ob 632/78 3 Ob 632/78 Entscheidungstext OGH 31.01.1979 3 Ob 632/78

5 Ob 630/80 5 Ob 630/80 Entscheidungstext OGH 21.10.1980 5 Ob 630/80

1 Ob 507/82 1 Ob 507/82 Entscheidungstext OGH 21.04.1982 1 Ob 507/82 Auch; Veröff: JBl 1983,432