Rechtsprechung

RS0053690

Selbständige Enteignung von Superädifikaten: Das Eigentum an Superädifikaten ist einer selbständigen Enteignung zugänglich.

Rechtssatz:

Gegen § 18 Abs 2 BStG 1971 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Entscheidung im Entschädigungsverfahren bindet mangels Beteiligung des Bestandnehmers im Verhältnis des Eigentümers zum Bestandnehmer nicht. Daher wird auch über die Entschädigung des Bestandnehmers in diesem Verfahren nicht abgesprochen. Das Eigentum an Superädifikaten ist einer selbständigen Enteignung zugänglich. VfGH vom 14.05.1981, B 464/78; Veröff: JBl 1982,368

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob617/85
Entscheidung:
09.07.1986
Norm:
BStG §18