Rechtsprechung

RS0054293

Goldene Uhren gehören nicht zu den in § 22 dDevG angeführten Waren.

Rechtssatz:

Goldene Uhren gehören nicht zu den in § 22 dDevG angeführten Waren. Goldene Uhren gehören nicht zu den in Paragraph 22, dDevG angeführten Waren.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob564/49
Entscheidung:
20.09.1950
Norm:
dDevG §22

Entscheidungstexte


1 Ob 564/49 1 Ob 564/49 Entscheidungstext OGH 20.09.1950 1 Ob 564/49