Rechtsprechung

RS0057987

Bauverlust als ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung: Ein Bauverlust ist keine teilweise bloße Vorwegnahme („Vorwirkung“) einer späteren Enteignung, sondern ist direkter, durch die Errichtung einer Schutzzone verursachter, ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung.

Rechtssatz:

Ein Bauverlust ist keine teilweise bloße Vorwegnahme ("Vorwirkung") einer späteren Enteignung, sondern ist direkter, durch die Errichtung einer Schutzzone verursachter, ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob41/92
Entscheidung:
20.04.1993
Norm:
EisbEG §4 A
WRG §34