Unfälle, de sich aus dem Einsatz der Betriebskraft elektrischen Starkstroms beim Verschub von Zügen mittels elektrischer Lokomotiven ereignen, sind als solche beim Betrieb einer Eisenbahn im Sinne des § 1 EKHG zu beurteilen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen