Rechtsprechung

RS0058197

Ein Unfall, der nur durch eine Anlage der Eisenbahn ohne Bezug auf deren Betrieb verursacht wurde, stellt noch keinen Betriebsunfall im Sinne des EKHG dar, der die Gefährdungshaftung des Eisenbahnunternehmers auslösen könnte.

Rechtssatz:

Ein Unfall, der nur durch eine Anlage der Eisenbahn ohne Bezug auf deren Betrieb verursacht wurde, stellt noch keinen Betriebsunfall im Sinne des EKHG dar, der die Gefährdungshaftung des Eisenbahnunternehmers auslösen könnte.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob287/79; 7Ob657/80; 2Ob23/87; 2Ob108/12i
Entscheidung:
20.03.1980
Norm:
EKHG §1 IIC