Rechtsprechung

RS0058891

Schadensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der an eine unbeschrankte Eisenbahnkreuzung heranfährt, ohne sich genügend von der Annäherung eines Zuges zu überzeugen, dessen Lokführer durch sofortige Einleitung einer Schnellbremsung den Zusammenstoß hätte verhindern können.

Rechtssatz:

Schadensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der an eine unbeschrankte Eisenbahnkreuzung heranfährt, ohne sich genügend von der Annäherung eines Zuges zu überzeugen, dessen Lokführer durch sofortige Einleitung einer Schnellbremsung den Zusammenstoß hätte verhindern können.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob82/67
Entscheidung:
11.05.1967
Norm:
EKHG §11 B2
EKHG §19 Abs2

Entscheidungstexte


2 Ob 82/67 2 Ob 82/67 Entscheidungstext OGH 11.05.1967 2 Ob 82/67 Veröff: ZVR 1968/131 S 242