Rechtsprechung

RS0059147

Keine Haftung der Eisenbahn, wenn ein weiblicher Fahrgast mit Stöckelschuhen (Bleistiftabsätzen) auf einem Gitterrost – Trittbrett stecken bleibt und stürzt, da dies nur auf eigene Unachtsamkeit zurückzuführen ist.

Rechtssatz:

Keine Haftung der Eisenbahn , wenn ein weiblicher Fahrgast mit Stöckelschuhen (Bleistiftabsätzen) auf einem Gitterrost - Trittbrett stecken bleibt und stürzt, da dies nur auf eigene Unachtsamkeit zurückzuführen ist.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob35/64
Entscheidung:
27.02.1964
Norm:
EKHG §9 Abs2 G