Rechtsprechung

RS0062356

Räumungsbegehren des Arbeitsgebers bei Dienstwohnung: Auch der Arbeitgeber, der nicht Eigentümer der einem Arbeitnehmer überlassenen oder weiter belassenen Wohnung ist, kann die Räumung der Wohnung nach Beendigung des die Benützung rechtfertigenden Rechtsverhältnisses begehren.

Rechtssatz:

Auch der Arbeitgeber, der nicht Eigentümer der einem Arbeitnehmer überlassenen oder weiter belassenen Wohnung ist, kann die Räumung der Wohnung nach Beendigung des die Benützung rechtfertigenden Rechtsverhältnisses begehren.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8ObA252/95; 5Ob159/01w; 9ObA166/02f
Entscheidung:
14.09.1995
Norm:
ABGB §1090 IIb
ABGB §1151 VII
ABGB §1118 A2
MRG §1 Abs2 Z2