Rechtsprechung

RS0062807

Einschränkung der Tätigkeit: Die Bestellung des Hausbesorgers kann auf einzelne Teile des Hauses beschränkt, bzw können einzelne Teile (zB solche die Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit dienen) ausgenommen werden.

Rechtssatz:

Die Bestellung des Hausbesorgers kann auf einzelne Teile des Hauses beschränkt, bzw können einzelne Teile (zB solche die Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit dienen) ausgenommen werden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob2/76
Entscheidung:
02.03.1976
Norm:
HbG §1 Abs1 litb
HbG §4
HbG §7

Entscheidungstexte


4 Ob 2/76 4 Ob 2/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 2/76 Veröff: EvBl 1976/216 S 436 = Arb 9459