Rechtsprechung

RS0063018

Balkonflächen: Haben die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsautonomie schlüssig vereinbart, dass die Balkonflächen in die Nutzflächen für das als Hausbesorger zustehende Entgelt einzubeziehen seien, wird diese Vereinbarung durch die Bestimmung des § 17 MRG, mag diese Bestimmung auf die Mieter des gegenständlichen Hauses anzuwenden sein oder nicht, nicht berührt.

Rechtssatz:

Haben die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsautonomie schlüssig vereinbart, daß die Balkonflächen in die Nutzflächen für das als Hausbesorger zustehende Entgelt einzubeziehen seien, wird diese Vereinbarung durch die Bestimmung des § 17 MRG, mag diese Bestimmung auf die Mieter des gegenständlichen Hauses anzuwenden sein oder nicht, nicht berührt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob62/84
Entscheidung:
22.05.1984
Norm:
HbG §7 Abs4
MRG §17

Entscheidungstexte


4 Ob 62/84 4 Ob 62/84 Entscheidungstext OGH 22.05.1984 4 Ob 62/84 Veröff: ImmZ 1984,395