Rechtsprechung

RS0063043

Mietwohnung: Nach dem HbG kann einem Hausbesorger eine größere Wohnung teils als unentgeltliche Dienstwohnung, teils als Mietwohnung überlassen werden. Das Gesetz normiert kein Höchstmaß der Größe der Hausbesorgerwohnung.

Rechtssatz:

Auch nach dem HbG kann einem Hausbesorger eine größere Wohnung teils als unentgeltliche Dienstwohnung, teils als Mietwohnung überlassen werden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob187/71; 5Ob105/91; 8ObA343/98v
Entscheidung:
13.10.1971
Norm:
HbG §13