Geltung des ABGB: Das KlGG regelt das Kleingartenwesen nicht abschließend. Es enthält verschiedene, zum Teil dem MRG nachgebildete Vorschriften; in allen anderen, hier nicht besonders geregelten Punkten unterliegen aber auch (Generalverträge oder Unterpachtverträge) Verträge über Kleingärten den allgemeinen Bestimmungen der §§ 1090 ff ABGB.