Rechtsprechung

RS0064213

Absonderungsrechte, die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen.

Rechtssatz:

Absonderungsrechte , die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob250/73
Entscheidung:
23.01.1974
Norm:
KO §11
KO §12
KO §48

Entscheidungstexte


5 Ob 250/73 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/73