Ob eine Kreditvergabe fahrlässig war, weil die Bank die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hätte erkennen müssen, hängt von den Bemühungen der Bank ab, wie sie die ihr zur Verfügung stehenden Auskunftsmittel nützt. In diesem Bereich besteht eine Sorgfaltspflicht. Bei Banken ist ein strenger Maßstab anzulegen. Für eine Haftung genügt leichte Fahrlässigkeit.