Rechtsprechung

RS0064672

Ob eine Kreditvergabe fahrlässig war, weil die Bank die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hätte erkennen müssen, hängt von den Bemühungen der Bank ab, wie sie die ihr zur Verfügung stehenden Auskunftsmittel nützt. In diesem Bereich besteht eine Sorgfaltspflicht. Bei Banken ist ein strenger Maßstab anzulegen. Für eine Haftung genügt leichte Fahrlässigkeit.

Rechtssatz:

Der im § 31 Abs 1 Z 2 KO normierte Tatbestand des Kennenmüssens ist dann erfüllt, wenn die Unkenntnis des Anfechtungsgegners auf einer Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt beruht; es genügt leichte Fahrlässigkeit des Anfechtungsgegners. Der im Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 2, KO normierte Tatbestand des Kennenmüssens ist dann erfüllt, wenn die Unkenntnis des Anfechtungsgegners auf einer Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt beruht; es genügt leichte Fahrlässigkeit des Anfechtungsgegners.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob561/77; 5Ob750/80; 5Ob503/81; 5Ob586/82; 7Ob744/83; 4Ob559/83; 6Ob595/86; 2Ob532/86 (2Ob533/86); 1Ob632/88; 7Ob526/89; 6Ob590/89; 7Ob694/89; 8Ob17/94; 7Ob563/95; 4Ob2328/96y; 7Ob2336/96x; 7Ob2/99s; 8Ob19/00b; 8Ob37/00z; 6Ob110/00w; 6Ob37/01m; 7Ob58/01g; 9Ob266/01k; 10Ob395/01p; 7Ob275/04y; 4Ob93/06i; 9Ob10/07x; 3Ob99/10w; 3Ob181/14k; 3Ob92/16z; 3Ob107/16f; 3Ob92/17a; 3Ob5/18h; 3Ob117/18d
Entscheidung:
14.08.2018
Norm:
KO §30 Abs1 Z3
KO §31 Abs1 Z2

Entscheidungstexte


4 Ob 561/77 4 Ob 561/77 Entscheidungstext OGH 06.12.1977 4 Ob 561/77

5 Ob 750/80 5 Ob 750/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 5 Ob 750/80

5 Ob 503/81 5 Ob 503/81 Entscheidungstext OGH 20.10.1981 5 Ob 503/81


7 Ob 744/83 7 Ob 744/83 Entscheidungstext OGH 29.11.1983 7 Ob 744/83 Auch