Rechtsprechung

RS0065348

Ein Landwirt ist bei betriebsbezogenen Rechtsgeschäften (bspw Kauf eines Fahrzeugs für seinen Betrieb) nicht Verbraucher im Sinne des KSchG, sondern Unternehmer. Ein zwischen zwei Unternehmern abgeschlossenes Rechtsgeschäft bleibt vom Anwendungsbereich des KSchG auch dann ausgeschlossen, wenn ein Vertragsteil in der Folge seine Unternehmenstätigkeit einstellt.

Rechtssatz:

Ein Landwirt ist bei betriebsbezogenen Rechtsgeschäften (hier: Bestellung einer Flüssigfütterungsanlage) nicht Verbraucher, sondern Unternehmer in Sinne des KSchG.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob515/82; 7Ob22/04t; 6Ob135/05d; 6Ob272/05a; 7Ob49/06s; 10Ob73/06t
Entscheidung:
21.10.1982
Norm:
KSchG §1 Abs1
KSchG §1 Abs2

Entscheidungstexte