Rechtsprechung

RS0065562

Nach § 9 KSchG sind die Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers grundsätzlich unabdingbar. Auch ist es unzulässig, den Verbraucher auf jene Gewährleistungsrechte zu beschränken, die der Unternehmer selbst gegen seine Lieferanten hat.

Rechtssatz:

Die Schutzbestimmung des § 9 KSchG geht vom Grundsatz der Unabdingbarkeit der Gewährleistungsansprüche des ABGB aus und lässt nur die erschöpfend aufgezählten Ausnahmen zu.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob622/82; 1Ob224/06g; 9Ob7/10k; 7Ob222/10p
Entscheidung:
28.10.1982
Norm:
KSchG §9