Im Allgemeinen können einzelne Buchstaben nicht als Marke registriert werden, weil sie nicht zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen geeignet sind. Anderes kann in besonderen Einzelfällen gelten, vor allem wenn es sich um ein fremdes Schriftzeichen handelt. Weitere Voraussetzung ist, dass das Zeichen entweder bildhaft gestaltet ist oder dass es für bestimmte Güter bereits Verkehrsgeltung erlangt hat. So ist das Zeichen „Omega“ seit Jahrzehnten als Bildzeichen für Uhren und Uhrenzubehör allgemein bekannt (Bekanntheitsgrad von über 90% und hohe Verkaufszahlen).