Rechtsprechung

RS0069213

Wohnungsbegriff: Der Wohnungsbegriff des MRG deckt sich – abgesehen von der Einschränkung des Anwendungsbereiches des MRG auf die Raummiete (siehe Würth – Zingher, MRG 3. Auflage Anmerkung 2 und 4 zu § 1) – mit dem von der Lehre und Rechtsprechung erarbeiteten Wohnungsbegriff des MG.

Rechtssatz:

Der Wohnungsbegriff des MRG deckt sich - abgesehen von der Einschränkung des Anwendungsbereiches des MRG auf die Raummiete (siehe Würth - Zingher, MRG 3. Auflage Anmerkung 2 und 4 zu § 1) - mit dem von der Lehre und Rechtsprechung erarbeiteten Wohnungsbegriff des MG.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob19/84; 5Ob99/87; 5Ob100/95; 2Ob129/11a
Entscheidung:
18.09.1984
Norm:
MRG §1