Rechtsprechung

RS0069242

Keine Kündigungsbeschränkungen für Geschäftsgrundstücke: Geschäftlich nur als solche genutzte Grundstücke sollen den Kündigungsbeschränkungen nicht mehr unterliegen, sodass die generelle Einbeziehung zu geschäftlicher Nutzung vereinbarter Mieten von Grundstücken im Wege der Analogie nicht mehr in Betracht kommt.

Rechtssatz:

Geschäftlich nur als solche genutzte Grundstücke sollen den Kündigungsbeschränkungen nicht mehr unterliegen, sodass die generelle Einbeziehung zu geschäftlicher Nutzung vereinbarter Mieten von Grundstücken im Wege der Analogie nicht mehr in Betracht kommt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
6Ob517/85; 3Ob608/89; 3Ob515/93; 8Ob615/93; 7Ob619/93; 1Ob2315/96i; 5Ob144/08z
Entscheidung:
14.02.1985
Norm:
MRG §1