Rechtsprechung

RS0069277

Teilanwendung bei Neuerrichtung nach 1953: Es ist im Sinne des § 1 Abs 4 Z 1 MRG lediglich auf die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel hergestellten Mietgegenstände, nicht aber auf das Gebäude insgesamt mit Einschluss aller seiner selbständigen abgeschlossenen Einheiten abzustellen (teleologische Reduktion).

Rechtssatz:

Es ist im Sinne des § 1 Abs 4 Z 1 MRG lediglich auf die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel hergestellten Mietgegenstände, nicht aber auf das Gebäude insgesamt mit Einschluss aller seiner selbständigen abgeschlossenen Einheiten abzustellen (teleologische Reduktion).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob64/87; 5Ob68/88; 5Ob160/92; 5Ob240/97y; 5Ob124/98s; 5Ob122/98x; 7Ob54/10g
Entscheidung:
14.07.1987
Norm:
MRG §1 Abs4 Z1