Rechtsprechung

RS0069338

Dachbodenausbau: Als selbständige Wohnung im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG ist ein nach der Verkehrsauffassung selbständiger und in sich baulich abgeschlossener Teil eines Gebäudes zu verstehen, der geeignet ist, der Befriedigung eines individuellen Wohnungsbedürfnisses von Menschen zu dienen (MietSlg 38263, 38264, 37235 ua).

Rechtssatz:

Als selbständige Wohnung im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG ist ein nach der Verkehrsauffassung selbständiger und in sich baulich abgeschlossener Teil eines Gebäudes zu verstehen, der geeignet ist, der Befriedigung eines individuellen Wohnungsbedürfnisses von Menschen zu dienen (MietSlg 38263, 38264, 37235 ua).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob572/92; 8Ob601/92; 5Ob57/93; 4Ob112/98v; 2Ob104/99d; 6Ob327/00g; 5Ob229/02s; 8Ob87/08i; 10Ob27/09g; 5Ob162/10z; 5Ob152/10d; 2Ob169/10g; 9Ob43/12g; 5Ob52/14d; 10Ob2/15i
Entscheidung:
09.07.1992
Norm:
MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161
MRG §1 Abs4 Z2

Entscheidungstexte