Rechtsprechung

RS0069447

Teilanwendung bei Wohnungseigentum: Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gilt nicht für Mietverträge, die vor Einverleibung des Wohnungseigentumes an diesem Objekt abgeschlossen worden sind.

Rechtssatz:

Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gilt nicht für Mietverträge, die vor Einverleibung des Wohnungseigentumes an diesem Objekt abgeschlossen worden sind.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob693/87; 3Ob547/91; 5Ob323/98f
Entscheidung:
15.10.1987
Norm:
MRG §1 Abs4 Z3