Rechtsprechung

RS0069456

MRG-Anwendung auf WWF-geförderten Mietgegenstand: Das MRG ist auf einen mit Mitteln des WWF geförderten Mietgegenstand auch dann zu Gänze anzuwenden, wenn an ihm Wohnungseigentum besteht.

Rechtssatz:

Das MRG ist auf einen mit Mitteln des WWF geförderten Mietgegenstand auch dann zu Gänze anzuwenden, wenn an ihm Wohnungseigentum besteht.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob68/89
Entscheidung:
05.09.1989
Norm:
MRG §1 Abs4 Z3
MRG §58
WWG §15