Abgrenzung Hauptmiete und Untermiete bei Eigentumswohnung: Die Grundsätze der Abgrenzung zwischen Hauptmiete und Untermiete im § 2 MRG sind so allgemein, daß sie trotz der Ausnahmeregelung des § 1 Abs 4 Z 3 MRG bei Vermietung einer Eigentumswohnung oder einzelner Räume einer solchen anwendbar sind.