MRG umfasst nur Raummiete: Auf Grund des Wortlautes des Gesetzes kann kein Zweifel daran bestehen, dass das MRG im Gegensatz zum MG grundsätzlich nur mehr die Raummiete erfasst.
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Auf Grund des Wortlautes des Gesetzes kann kein Zweifel daran bestehen, dass das MRG im Gegensatz zum MG grundsätzlich nur mehr die Raummiete erfasst.
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