Rechtsprechung

RS0069479

Unterschied zwischen Pachtverhältnis und Geschäftsraummiete: Wurde ein Grundstück mit einer darauf errichteten Spielhalle in Bestand genommen, so liegt im Verhältnis zum Eigentümer der Bestandsache in Wahrheit kein Pachtverhältnis, sondern eine Geschäftsraummiete vor, für die das MRG gilt.

Rechtssatz:

Wurde ein Grundstück mit einer darauf errichteten Spielhalle in Bestand genommen, so liegt im Verhältnis zum Eigentümer der Bestandsache in Wahrheit kein Pachtverhältnis, sondern eine Geschäftsraummiete vor, für die das MRG gilt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob691/86
Entscheidung:
18.12.1986
Norm:
MRG §1 Abs1