Rechtsprechung

RS0069618

Vermutung eines Beherbergungsvertrages: Die Benützung auf Grund eines Beherbergungsvertrages ist aber bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Räume, die – auch für den Mieter klar erkennbar – zu einem Beherbergungsbetrieb gehören und einer mit dem Beherbergungszweck dieses Unternehmens in Einklang stehenden Nutzung zugeführt werden sollen, zu vermuten.

Rechtssatz:

Die Benützung auf Grund eines Beherbergungsvertrages ist aber bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Räume, die - auch für den Mieter klar erkennbar - zu einem Beherbergungsbetrieb gehören und einer mit dem Beherbergungszweck dieses Unternehmens in Einklang stehenden Nutzung zugeführt werden sollen, zu vermuten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob606/89; 7Ob3/11h
Entscheidung:
05.12.1989
Norm:
MRG §1 Abs2 Z1