Beherbergung ist Einzelfallfrage: Ob eine Wohnung im Einzelfall tatsächlich „im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens“ vermietet worden ist, ist keine reine Beweisfrage, sondern im Wege einer rechtlichen Schlußfolgerung aus dem im einzelnen festzustellenden tatsächlichen Geschehen zu beantworten.