Rechtsprechung

RS0069674

Errichtung eines Gebäudes: „Errichtung des Gebäudes“ in dieser Bestimmung ist in dem durch § 2 Abs 1 WGG definierten Umfang zu verstehen.

Rechtssatz:

"Errichtung des Gebäudes" in dieser Bestimmung ist in dem durch § 2 Abs 1 WGG definierten Umfang zu verstehen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob32/90 (5Ob33/90)
Entscheidung:
27.11.1990
Norm:
MRG §1 Abs3
WGG §2 Abs1