Rechtsprechung

RS0069688

MRG-Anwendung bei Wohnungsgemeinnützigkeit: Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. Für die von der Antragstellerin gewünschte Anwendung von Bestimmungen des WGG anstelle jener des § 18 Abs 1 Z 2 MRG im Wege der Analogie besteht unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit.

Rechtssatz:

Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. Für die von der Antragstellerin gewünschte Anwendung von Bestimmungen des WGG anstelle jener des § 18 Abs 1 Z 2 MRG im Wege der Analogie besteht unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob154/92; 5Ob128/94
Entscheidung:
22.12.1992
Norm:
MRG aF §1 Abs3
MRG §18 Abs1 Z2
WGG §14 Abs2